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Winterdienst in München: Wer ist verantwortlich und wer haftet?

28. Aug.
5 Min. Lesezeit

Wenn Schnee fällt oder Wege gefrieren, stellt sich für Eigentümer und Hausverwaltungen schnell eine wichtige Frage:

Wer muss eigentlich dafür sorgen, dass der Weg vor einer Immobilie sicher begehbar bleibt?


In München ist die Antwort nicht pauschal „der Hausmeister“.

Entscheidend ist unter anderem, wo sich das Grundstück befindet und wer für die Räum- und Streupflicht verantwortlich ist.


Außerdem können Eigentümer die Durchführung des Winterdienstes an einen geeigneten Dienstleister übertragen.

Für Immobilien in München und Umgebung ist es deshalb wichtig, die Zuständigkeiten und den vereinbarten Leistungsumfang klar zu regeln.


Geräumter und mit Splitt gestreuter Gehweg einer Münchner Wohnanlage

Wer ist in München für den Winterdienst verantwortlich?

Die Landeshauptstadt München unterscheidet beim Winterdienst zwischen Bereichen, in denen der städtische Winterdienst zuständig ist, und Grundstücken, bei denen die Eigentümer die Räumpflicht übernehmen müssen.

Innerhalb des sogenannten Vollanschlussgebietes übernimmt die Stadt den Winterdienst auf den entsprechenden öffentlichen Verkehrsflächen.

Außerhalb dieses Vollanschlussgebietes müssen Grundstückseigentümer grundsätzlich dafür sorgen, dass die entsprechenden Gehwege geräumt und bei Glätte gesichert werden.  


Das bedeutet:

Die Verantwortung sollte nicht automatisch mit der praktischen Durchführung verwechselt werden.

Ein Eigentümer kann die Durchführung beispielsweise an einen Hausmeisterservice übertragen. Dann übernimmt der beauftragte Dienstleister die vereinbarten Arbeiten.


Kann der Winterdienst auf einen Hausmeister übertragen werden?

Ja, die praktische Durchführung kann an einen Dienstleister übertragen werden.

Entscheidend ist dabei, dass die Aufgaben eindeutig vereinbart werden.

In einem professionellen Vertrag sollte beispielsweise geregelt sein:

  • welche Wege geräumt werden

  • welche Flächen gestreut werden

  • wann kontrolliert wird

  • welche Streumittel verwendet werden

  • wie bei starkem Schneefall vorgegangen wird

  • wie zusätzliche Einsätze behandelt werden

  • wer Ansprechpartner ist

Eine klare Leistungsbeschreibung schafft Sicherheit für Eigentümer, Hausverwaltungen und Dienstleister.


Bis wann muss in München geräumt werden?

Für Grundstückseigentümer außerhalb des städtischen Vollanschlussgebietes gelten in München konkrete Zeiten.

Werktags muss der Winterdienst spätestens bis 7:00 Uhr morgens durchgeführt sein.

An Sonn- und Feiertagen gilt 8:00 Uhr als spätester Zeitpunkt.

Die Verpflichtung gilt grundsätzlich bis 20:00 Uhr. Bei erneutem Schneefall oder neuer Glätte muss die erforderliche Räum- beziehungsweise Streumaßnahme entsprechend wiederholt werden.  

Das ist insbesondere für Wohnanlagen wichtig.

Ein einmaliger Einsatz am frühen Morgen bedeutet nicht automatisch, dass die Winterdienstpflicht für den gesamten Tag erledigt ist.


Welche Flächen müssen geräumt werden?

Grundsätzlich geht es um die Flächen, die für den Fußgängerverkehr relevant sind.

Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss in München ein ausreichend breiter Streifen am Rand der Straße für Fußgänger gesichert werden.  

Bei einer Wohnanlage können darüber hinaus auch die eigenen Zugangswege und Wege auf dem Grundstück relevant sein.

Welche Flächen konkret Bestandteil des beauftragten Winterdienstes sind, sollte deshalb im Leistungsumfang eindeutig festgehalten werden.


Muss in München mit Salz oder Splitt gestreut werden?

Hier ist München besonders eindeutig.

Für die Sicherung der Gehwege sollen Splitt oder Sand verwendet werden.

Streusalz beziehungsweise salzhaltiges Streugut ist auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Stadt begründet dies unter anderem mit dem Schutz von Pflanzen, Böden und Gewässern.  

Für einen professionellen Winterdienst bedeutet das: Das verwendete Streumittel muss zu den örtlichen Vorgaben passen.


Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit „der Eigentümer“ oder „der Hausmeister“ beantworten.

Entscheidend ist unter anderem:

  • Wer war für die Verkehrssicherung verantwortlich?

  • Welche Verpflichtung wurde übertragen?

  • Was wurde im Vertrag vereinbart?

  • Wurde der Winterdienst tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt?

  • Wann trat die Glätte auf?

  • War eine erneute Kontrolle beziehungsweise ein weiterer Einsatz erforderlich?

Grundsätzlich müssen Grundstückseigentümer außerhalb des städtischen Vollanschlussgebietes dafür sorgen, dass die ihnen obliegende Räum- und Streupflicht erfüllt wird. Die Stadt München weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verletzungen infolge nicht erfüllter Winterpflichten Haftungsfolgen entstehen können.  

Wird der Winterdienst an einen Dienstleister übertragen, kommt es zusätzlich auf die konkrete vertragliche Aufgabenübertragung und deren Durchführung an.

Deshalb sollte nicht einfach davon ausgegangen werden:

„Wenn ein Hausmeister beauftragt wurde, haftet automatisch nur der Hausmeister.“

Die rechtliche Verantwortlichkeit hängt vom konkreten Einzelfall ab.


Warum ist eine klare Vereinbarung beim Winterdienst wichtig?

Gerade bei Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern sollte der Winterdienst möglichst eindeutig organisiert sein.

Eine gute Leistungsbeschreibung sollte beispielsweise festlegen:

Welche Flächen?Gehwege, Zugänge, Innenwege, Zufahrten oder weitere vereinbarte Bereiche.

Welche Zeiten?Insbesondere die erforderliche morgendliche Einsatzzeit.

Welche Streumittel?In München grundsätzlich geeignete abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand auf den betreffenden Gehwegen.

Welche Kontrollen?Wie wird bei erneutem Schneefall oder Glätte vorgegangen?

Wie werden Einsätze dokumentiert?Eine nachvollziehbare Dokumentation kann bei der internen Organisation hilfreich sein.


Wie läuft ein professioneller Winterdienst ab?

Ein Winterdienst besteht nicht nur darin, morgens einmal Schnee zu schieben.

Je nach Wetterlage gehören mehrere Schritte dazu.

1. Wetterlage beobachten

Schnee, Eis und Glätte können sich kurzfristig entwickeln.

Bei einer regelmäßigen Betreuung muss deshalb berücksichtigt werden, dass ein einmaliger Einsatz nicht immer ausreicht.

2. Flächen kontrollieren

Zugänge, Gehwege und weitere vereinbarte Bereiche werden auf Schnee und Glätte kontrolliert.

3. Schnee räumen

Schnee wird von den relevanten Flächen entfernt, damit diese sicher begehbar bleiben.

4. Bei Glätte abstumpfend streuen

Bei Glätte werden geeignete Streumittel wie Splitt oder Sand eingesetzt.

5. Bei Bedarf erneut kontrollieren

Wenn nach dem ersten Einsatz erneut Schnee fällt oder Glätte entsteht, kann ein weiterer Einsatz erforderlich sein.

Genau deshalb ist ein gut organisierter Winterdienst mehr als eine einzelne Tätigkeit.


Winterdienst als Bestandteil des Hausmeisterservice

Bei Poly Solution wird Winterdienst nicht als isolierte Hauptdienstleistung betrachtet.

Er kann vielmehr Bestandteil einer regelmäßigen Hausmeisterbetreuung sein.

Das kann insbesondere für Eigentümer und Hausverwaltungen praktisch sein, wenn ohnehin eine regelmäßige Betreuung der Immobilie vereinbart ist.

Je nach Leistungsumfang können beispielsweise Objektkontrollen, Mülltonnenservice, Außenanlagenpflege und saisonale Arbeiten miteinander koordiniert werden.

Dadurch gibt es einen Ansprechpartner für verschiedene Aufgaben rund um die Immobilie.


Was sollte eine Hausverwaltung bei der Beauftragung beachten?

Vor einer Beauftragung sollte die Hausverwaltung beziehungsweise der Eigentümer möglichst genau festlegen:

  • Welche Flächen gehören zum Winterdienst?

  • Welche Zeiten müssen eingehalten werden?

  • Wie wird bei starkem Schneefall verfahren?

  • Welche Streumittel werden verwendet?

  • Wie werden zusätzliche Einsätze behandelt?

  • Wer ist erreichbar?

  • Wie wird die Durchführung dokumentiert?

  • Ist der Winterdienst Teil einer umfassenderen Hausmeisterbetreuung?

Je genauer diese Punkte geregelt sind, desto weniger Raum bleibt für Missverständnisse.


Fazit: Winterdienst in München braucht klare Zuständigkeiten

Beim Winterdienst geht es nicht nur darum, Schnee möglichst schnell zu beseitigen.

Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, passende Streumittel, rechtzeitige Einsätze und eine zuverlässige Organisation.

In München müssen Grundstückseigentümer außerhalb des städtischen Vollanschlussgebietes grundsätzlich für die Räumung und Streuung der entsprechenden Gehwege sorgen. Die Durchführung kann dabei durch einen beauftragten Dienstleister erfolgen.  

Wer den Winterdienst an einen Hausmeisterservice überträgt, sollte deshalb auf einen klar definierten Leistungsumfang und eine zuverlässige Durchführung achten.


Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel stellt allgemeine Informationen zum Winterdienst in München dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Haftungsfragen oder Streitfällen sollte eine rechtliche Beratung eingeholt werden.

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